"Heimkehr der Habsburger" von Wolfram Bitschnau
 
 
Ein Zeitzeuge ersten Ranges, der Bludenzer Rechtsanwalt Dr. Wolfram Bitschnau, hat vor kurzem sein Büchlein "Heimkehr der Habsburger" (Ares Verlag) herausgegeben. Als Rechtsvertreter der Familie Habsburg-Lothringen war er seit den sechziger Jahren mit allen juristischen Entwicklungen befasst und schildert nun die Vorgänge aus erster Hand.

Das Buch handelt von den juristischen und politischen Verwicklungen ab dem Jahr 1961, nachdem Dr. Otto von Habsburg seine "Verzichtserklärung" abgegeben hatte. Wer damit glaubte, der Weg für eine Rückkehr sei frei, hatte sich geirrt. Die "Habsburger-Frage" löste eine Lawine von politischen Interventionen aus, die teilweise fast wahlkampfbeherrschend waren und das tagespolitische Geschehen der Republik prägten.

Als Ottos Einreise nach Ausstellen eines gültigen Reisepasses ohne den diskriminierenden Zusatz "Gilt nicht für die Einreise nach Österreich" im November 1965 scheinbar nichts mehr im Wege stand, wies das Amt der Wiener Landesregierung das Ansuchen auf Ausstellung eines Staatsbürgerschafts-nachweises für die damals minderjährigen Kinder zurück. Wieder war ein juristisches Tauziehen nötig, um für die Kinder ebenfalls einen gültigen Pass zu erhalten.

 

Doch auch mit dem "historischen Händedruck" mit Bruno Kreisky 1972 war die Rückkehr der Habsburger noch nicht beendet. Es ging noch um Kaiserin Zita. Als ihre älteste Tochter Adelhaid 1971 starb und in Tulfes (Tirol) beerdigt wurde, war der Kaiserin die Teilnahme an der Beerdigung verwehrt. Die Republik Österreich war immer noch nicht gewillt, den internationalen Übereinkommen über Menschenrechte und Grundfreiheiten nachzukommen, zu denen die Habsburger-Gesetze in klarem Widerspruch standen.

Ottos Brüder Rudolph, Felix und Carl-Ludwig stellten sich auf den Standpunkt, eine Einreise müsste ohne die demütigende Verzichtserklärung (die einen "ausdrücklichen Verzicht auf die Mitgliedschaft zum Haus Habsburg-Lothringen", faktisch einen Austritt aus der eigenen Familie forderte) zu erreichen sein. Dass dieser Verzicht sogar noch von nachgeborenen Familienmitgliedern (den Kindern der Erzherzöge) verlangt wurde, war das Tüpfchen auf dem "i". Wie sollte ein 1960 geborenes Mitglied der Familie auf Herrschaftsansprüche verzichten können, die von der Republik bereits 1919 aufgehoben wurden? Solche und ähnliche juristische Spitzfindigkeiten hatte Dr. Bitschnau als Rechtsberater der Familie zu behandeln.
Das Erstaunliche an all diesen Rechtsstreitigkeiten war aber, dass immer dann, wenn ein Verfassungsgerichtsurteil zu Gunsten der Habsburger entschied, dies von politischer Seite nicht akzeptiert wurde. Dem lag natürlich eine schon von Anfang an "liebevoll" eingebaute Klausel des Habsburger-Gesetzes zu Grunde, die die ganze Frage letztlich auf eine rein politische Ebene herzuwürdigen erlaubte. "Die Festsetzung, ob diese Erklärung (Anm:Verzichtserklärung) als ausreichend zu erkennen sei, steht der Bundesregierung ... zu."
Als die weitere Aussperrung der Familie Habsburg selbst für die damals regierende SPÖ politisch zunehmend peinlich wurde, fand man auf einmal juristische Wege und Möglichkeiten. Kaiserin Zita könne nicht auf Thronfolgerechte verzichten, da diese niemals existiert hätten, befand der Leiter des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Ludwig Adamovich 1980. Durch Verehelichung mit Kaiser Karl war sie ja nicht nachfolgeberechtigt. Im Klartext: Die Kaiserin war seit 1919 zu Unrecht des Landes verwiesen!
An der Beerdigung ihrer Mutter hatten die noch landesverwiesenen Habsburg-Brüder Felix und Carl Ludwig 1989 "aus humanitären Gründen" teilnehmen dürfen. Dieser "Gnadenakt" änderte aber nichts am unhaltbaren Zustand. Leitende Herren vom Verfassungsdienst gaben Dr. Bitschnau gegenüber zu, dass die diskriminierenden Bestimmungen des Habsburger-Gesetzes mit der Europäischen Menschenrechts-konvention nicht vereinbar waren. Da das Habsburger-Gesetz sowohl 1919 als auch 1945 in den Verfassungsrang erhoben worden war, stellte sich womöglich das Problem, dass sein gänzliches Fallenlassen einer Volksabstimmung bedürfte. Auf jeden Fall wandte sich die öffentliche Meinung mehr und mehr gegen eine weitere Landesverweisung, und die SPÖ stand mit ihrer starren Haltung zunehmend isoliert da. Der ÖVP-Abgeordnete Othmar Karas stieß 1992 vor, Haider unterstützte, aber auch Liberales Forum und die Grünen ließen ihre Zustimmung zu einer Änderung erkennen. Noch blieb die SPÖ in einem Statement von Josef Cap "standhaft".
Ein gewisser Hoffnungsschimmer eröffnete sich für die Erzherzoge Felix und Carl-Ludwig auch durch den EU-Beitritt, denn damit war übergeordnetes europäisches Recht anzuwenden, zu dem die Habsburger-Gesetze erst recht in Widersprung stehen. Die Strategie Dr. Bitschnaus und seines Nachfolgers als Vertreter der Habsburger, Dr. Draxler, sah sogar einen überfallsartigen Einreiseversuch von Erzherzog Felix mit allen Folgen ("Abschiebungshaft") vor, um dann beim Europäischen Gerichtshof gegen die Republik zu klagen.
1996 gab Dr. Bitschnau im Auftrag der Erzherzöge Felix und Carl Ludwig eine Erklärung ein, die zwar nicht den Verzicht auf die Mitgliedschaft zum Haus Habsburg, aber die Versicherung enthielt, keine Herrschaftsansprüche zu stellen und die republikanische Staatsform nicht in Frage zu stellen. Um ein befürchtetes Hinauszögern einer Entscheidung auf Jahre hinaus zu verhindern, wurde kurzerhand ein Einreiseantrag für Felix von Habsburg zum Zwecke der Teilnahme an einer Sitzung der "Constantia Verpackungen AG" gestellt, eine Firma, deren Beirat er - aus diesem Grunde - angehörte. Die Presse wurde davon informiert und berichtete darüber, somit stand die Regierung unter Zugzwang. Das Thema schlug in allen relevanten Zeitungen Wogen. Heinrich Neisser (ÖVP) bezeichnete die Gesetze als "grotesken Anachronismus" und die Ängste vor den Habsburg-Brüdern als "lächerlich". Wieder stand die SPÖ isoliert da: Vize-Klubobmann Nowotny bezeichnete den Einreiseantrag als eine "Provokation der Republik".
Nach einem regelrechten Pressehagel - alle Meldungen unisono gegen das Einreiseverbot - war es der jetzige Bundespräsident Fischer, der einlenkte, wofür er im Vorwort des Buches vom Verfasser großes Lob kassiert. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung sah die Bundesregierung mit ihrem Kanzler Dr. Vranitzky (SPÖ) die Erklärungen der beiden Habsburg-Brüder als ausreichend im Sinne einer Verzichtserklärung an und hob die Landesverweisung auf. Dennoch bleibt sie juristisch auch weiterhin ein Bestandteil der Bundes-Verfassung.
Außerdem: Offen ist noch immer das Verbot der Wahl eines Habsburgers zum Bundespräsidenten.