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Ein Zeitzeuge ersten
Ranges, der Bludenzer Rechtsanwalt Dr. Wolfram Bitschnau, hat vor
kurzem sein Büchlein "Heimkehr der Habsburger" (Ares Verlag)
herausgegeben. Als Rechtsvertreter der Familie Habsburg-Lothringen war
er seit den sechziger Jahren mit allen juristischen Entwicklungen
befasst und schildert nun die Vorgänge aus erster Hand.
Das Buch handelt von
den juristischen und politischen Verwicklungen ab dem Jahr 1961,
nachdem Dr. Otto von Habsburg seine "Verzichtserklärung" abgegeben
hatte. Wer damit glaubte, der Weg für eine Rückkehr sei frei, hatte
sich geirrt. Die "Habsburger-Frage" löste eine Lawine von politischen
Interventionen aus, die teilweise fast wahlkampfbeherrschend waren und
das tagespolitische Geschehen der Republik prägten.
Als Ottos Einreise
nach Ausstellen eines gültigen Reisepasses ohne den diskriminierenden
Zusatz "Gilt nicht für die Einreise nach Österreich" im November 1965
scheinbar nichts mehr im Wege stand, wies das Amt der Wiener
Landesregierung das Ansuchen auf Ausstellung eines
Staatsbürgerschafts-nachweises für die damals minderjährigen Kinder
zurück. Wieder war ein juristisches Tauziehen nötig, um für die Kinder
ebenfalls einen gültigen Pass zu erhalten. |
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Doch auch mit dem
"historischen Händedruck" mit Bruno Kreisky 1972 war die Rückkehr der
Habsburger noch nicht beendet. Es ging noch um Kaiserin Zita. Als ihre
älteste Tochter Adelhaid 1971 starb und in Tulfes (Tirol) beerdigt wurde,
war der Kaiserin die Teilnahme an der Beerdigung verwehrt. Die Republik
Österreich war immer noch nicht gewillt, den internationalen Übereinkommen
über Menschenrechte und Grundfreiheiten nachzukommen, zu denen die
Habsburger-Gesetze in klarem Widerspruch standen. |
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Ottos Brüder Rudolph, Felix
und Carl-Ludwig stellten sich auf den Standpunkt, eine Einreise müsste
ohne die demütigende Verzichtserklärung (die einen "ausdrücklichen
Verzicht auf die Mitgliedschaft zum Haus Habsburg-Lothringen", faktisch
einen Austritt aus der eigenen Familie forderte) zu erreichen sein. Dass
dieser Verzicht sogar noch von nachgeborenen Familienmitgliedern (den
Kindern der Erzherzöge) verlangt wurde, war das Tüpfchen auf dem "i". Wie
sollte ein 1960 geborenes Mitglied der Familie auf Herrschaftsansprüche
verzichten können, die von der Republik bereits 1919 aufgehoben wurden?
Solche und ähnliche juristische Spitzfindigkeiten hatte Dr. Bitschnau als
Rechtsberater der Familie zu behandeln.
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Das Erstaunliche an all
diesen Rechtsstreitigkeiten war aber, dass immer dann, wenn ein
Verfassungsgerichtsurteil zu Gunsten der Habsburger entschied, dies von
politischer Seite nicht akzeptiert wurde. Dem lag natürlich eine schon von
Anfang an "liebevoll" eingebaute Klausel des Habsburger-Gesetzes zu
Grunde, die die ganze Frage letztlich auf eine rein politische Ebene
herzuwürdigen erlaubte. "Die Festsetzung, ob diese Erklärung (Anm:Verzichtserklärung)
als ausreichend zu erkennen sei, steht der Bundesregierung ... zu." |
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Als die weitere Aussperrung
der Familie Habsburg selbst für die damals regierende SPÖ politisch
zunehmend peinlich wurde, fand man auf einmal juristische Wege und
Möglichkeiten. Kaiserin Zita könne nicht auf Thronfolgerechte verzichten,
da diese niemals existiert hätten, befand der Leiter des
Verfassungsgerichtshofes, Dr. Ludwig Adamovich 1980. Durch Verehelichung
mit Kaiser Karl war sie ja nicht nachfolgeberechtigt. Im Klartext: Die
Kaiserin war seit 1919 zu Unrecht des Landes verwiesen!
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An der Beerdigung ihrer
Mutter hatten die noch landesverwiesenen Habsburg-Brüder Felix und Carl
Ludwig 1989 "aus humanitären Gründen" teilnehmen dürfen. Dieser
"Gnadenakt" änderte aber nichts am unhaltbaren Zustand. Leitende Herren
vom Verfassungsdienst gaben Dr. Bitschnau gegenüber zu, dass die
diskriminierenden Bestimmungen des Habsburger-Gesetzes mit der
Europäischen Menschenrechts-konvention nicht vereinbar waren. Da das
Habsburger-Gesetz sowohl 1919 als auch 1945 in den Verfassungsrang erhoben
worden war, stellte sich womöglich das Problem, dass sein gänzliches
Fallenlassen einer Volksabstimmung bedürfte. Auf jeden Fall wandte sich
die öffentliche Meinung mehr und mehr gegen eine weitere Landesverweisung,
und die SPÖ stand mit ihrer starren Haltung zunehmend isoliert da. Der
ÖVP-Abgeordnete Othmar Karas stieß 1992 vor, Haider unterstützte, aber
auch Liberales Forum und die Grünen ließen ihre Zustimmung zu einer
Änderung erkennen. Noch blieb die SPÖ in einem Statement von Josef Cap
"standhaft".
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Ein gewisser
Hoffnungsschimmer eröffnete sich für die Erzherzoge Felix und Carl-Ludwig
auch durch den EU-Beitritt, denn damit war übergeordnetes europäisches
Recht anzuwenden, zu dem die Habsburger-Gesetze erst recht in Widersprung
stehen. Die Strategie Dr. Bitschnaus und seines Nachfolgers als Vertreter
der Habsburger, Dr. Draxler, sah sogar einen überfallsartigen
Einreiseversuch von Erzherzog Felix mit allen Folgen ("Abschiebungshaft")
vor, um dann beim Europäischen Gerichtshof gegen die Republik zu klagen.
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1996 gab Dr. Bitschnau im
Auftrag der Erzherzöge Felix und Carl Ludwig eine Erklärung ein, die zwar
nicht den Verzicht auf die Mitgliedschaft zum Haus Habsburg, aber die
Versicherung enthielt, keine Herrschaftsansprüche zu stellen und die
republikanische Staatsform nicht in Frage zu stellen. Um ein befürchtetes
Hinauszögern einer Entscheidung auf Jahre hinaus zu verhindern, wurde
kurzerhand ein Einreiseantrag für Felix von Habsburg zum Zwecke der
Teilnahme an einer Sitzung der "Constantia Verpackungen AG" gestellt, eine
Firma, deren Beirat er - aus diesem Grunde - angehörte. Die Presse wurde
davon informiert und berichtete darüber, somit stand die Regierung unter
Zugzwang. Das Thema schlug in allen relevanten Zeitungen Wogen. Heinrich
Neisser (ÖVP) bezeichnete die Gesetze als "grotesken Anachronismus" und
die Ängste vor den Habsburg-Brüdern als "lächerlich". Wieder stand die SPÖ
isoliert da: Vize-Klubobmann Nowotny bezeichnete den Einreiseantrag als
eine "Provokation der Republik". |
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Nach einem regelrechten
Pressehagel - alle Meldungen unisono gegen das Einreiseverbot - war es der
jetzige Bundespräsident Fischer, der einlenkte, wofür er im Vorwort des
Buches vom Verfasser großes Lob kassiert. Unter dem Druck der öffentlichen
Meinung sah die Bundesregierung mit ihrem Kanzler Dr. Vranitzky (SPÖ) die
Erklärungen der beiden Habsburg-Brüder als ausreichend im Sinne einer
Verzichtserklärung an und hob die Landesverweisung auf. Dennoch bleibt sie
juristisch auch weiterhin ein Bestandteil der Bundes-Verfassung. |
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Außerdem: Offen ist noch immer das
Verbot der Wahl eines Habsburgers zum Bundespräsidenten. |